Informationen zur Videoüberwachung auf dem Vereinsgelände

Herzlich willkommen beim SSV Kirchhorst.

Die Sicherheit unserer Mitglieder, Gäste, Beschäftigten sowie der Schutz unseres Vereinseigentums liegen uns am Herzen. Um Vandalismus, Einbrüchen und Diebstählen vorzubeugen bzw. diese aufzuklären, wird ein Teil unseres Vereinsgeländes videoüberwacht.

Nachfolgend informieren wir Sie gemäß Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) über die Details dieser Maßnahme und Ihre Rechte.

  1. Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich?

Verantwortlich für die Datenerhebung und -verarbeitung ist: Impressum

  1. Zu welchem Zweck und auf welcher Rechtsgrundlage erfolgt die Überwachung?

Die Videoüberwachung dient folgenden Zwecken:

  • Schutz des Vereinseigentums vor Vandalismus, Einbruch und Diebstahl.
  • Wahrnehmung des Hausrechts.
  • Schutz von Mitgliedern, Besuchern und Mitarbeitern auf dem Gelände.
  • Beweissicherung bei Straftaten.

Rechtsgrundlage: Die Verarbeitung erfolgt auf Basis von Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO (Wahrung berechtigter Interessen). Unsere berechtigten Interessen bestehen im Schutz unseres Eigentums und der Gewährleistung der Sicherheit auf dem Vereinsgelände. Eine Überwachung findet primär außerhalb der regulären Nutzungszeiten sowie an sensiblen Engpässen (z. B. Eingangsbereiche, Gerätehäuser) statt.

  1. Welche Bereiche werden überwacht?

Die Kameras erfassen ausschließlich die öffentlich zugänglichen Außenbereiche des Vereinsgeländes, die als besonders gefährdet eingestuft wurden (z. B.: Ein- und Ausgänge, Terrasse, Parkplätze, Sportplätze).

Wichtig: Absolut tabu und nicht überwacht werden Intimbereiche wie Umkleidekabinen, Sanitäranlagen sowie die Innenräume des Vereinsheims während des regulären Sportbetriebs.

  1. Werden die Daten gespeichert und wie lange?
  • Speicherdauer: Die Bilddaten werden für maximal 7 Tage (168 Stunden) zwischengespeichert.
  • Automatische Löschung: Nach Ablauf dieser Frist werden die Daten automatisch und unwiderruflich überschrieben.
  • Ausnahme: Eine Auswertung und längere Speicherung erfolgt nur dann, wenn ein konkreter Vorfall (z. B. ein Einbruch oder Sachbeschädigung) vorliegt und die Daten zur Beweissicherung an die Ermittlungsbehörden (Polizei) übergeben werden müssen.
  1. Wer erhält Zugriff auf die Daten?

Die Aufzeichnungen sind passwortgeschützt und nicht öffentlich einsehbar. Zugriff auf die Daten haben ausschließlich wenige, ausdrücklich durch den Vorstand dazu ermächtigte Personen.

Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur bei begründetem Verdacht auf eine Straftat an die Strafverfolgungsbehörden und Gerichte.

  1. Ihre Rechte als betroffene Person

Sie haben als von der Überwachung betroffene Person das Recht auf:

  • Auskunft darüber, ob und welche Aufzeichnungen von Ihnen existieren (Art. 15 DSGVO).
  • Löschung Ihrer Daten, sofern dem keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten oder berechtigten Interessen widersprechen (Art. 17 DSGVO).
  • Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO).
  • Widerspruch gegen die Verarbeitung aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben (Art. 21 DSGVO).

Zudem haben Sie das Recht, sich bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde zu beschweren, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt.

Stand: Juni/2026